Im Internet wirbt der Inkassoanbieter EuroTreuhand Inkasso GmbH einerseits mit kostenlosem Inkasso für den Kunden andererseits “droht” er mittelbar Ihnen, dem Schuldner, schon direkt auf der Startseite mit dem Thema “Prüfung Strafanzeige”. Beides sind für Gläubiger verlockende Angebote und Einschüchterungsversuche gegenüber Zahlungssäumigen. Daher haben wir uns das Vorgehen einmal genauer angeschaut und helfen Ihnen, wie Sie richtig auf Schreiben von EuroTreuhand Inkasso reagieren.
Ihr Schreiben, dass Sie von EuroTreuhand Inkasso erhalten haben, listet auch die Inkassokosten auf. Wie kann es dann sein, dass EuroTreuhand Inkasso mit “kostenlosem Inkasso” wirbt? Ist das überhaupt erlaubt? Ein Blick ins Detail bringt die Wahrheit ans Licht: Hinter der Werbung mit kostenlosem Inkasso ist ein *(Sternchen)-Vermerk, der weit unten am Seitenrand in Kleinschrift zu folgendem Text gehört:
“Um zu gewährleisten, dass unsere Kunden optimale Konditionen erhalten, müssen wir auf folgenden Text verweisen:
Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Gelingt das nicht, werden wir ohne eine Zahlung Ihres Schuldners die Gebühren nicht von Ihnen verlangen. Für Sie ist unsere Tätigkeit ohne Zahlung des Schuldners daher nicht mit Kosten verbunden.“
Wir halten diesen durchaus versteckten Vermerk für rechtlich bedenklich und prüfenswert! Denn im Kern bedeutet dies nichts anderes als die vorgebliche Werbung mit kostenlosem Inkasso, was aber in Wirklichkeit von Ihnen als Schuldner eingezogen werden soll. Ob dieser Vermerk genügt, sich den rechtlichen Problemen zu entziehen, wurde – soweit uns bekannt – noch nicht von amtlicher Seite überprüft. Wir kennen jedoch Rechtsprechung, die im Kern folgendes sagt: Wer von seinem Kunden geringere Gebühren verlangt als er beim Schuldner eintreibt, kann sich des Betruges strafbar machen.
TIPP:
Mit diesem Hintergrundwissen treten wir als Ihre Anwälte gerne gegenüber EuroTreuhand Inkasso auf und verhandeln über das Inkassoschreiben, die Hauptforderung sowie die Inkassogebühren. Wir raten aber dringend von einer eigenständigen Verhandlung ab. Denn grundlos und rechtlich ungeprüft, sollten Sie nicht Behauptungen möglicher Straftatbestände in den Raum stellen. Lassen Sie sich nicht von der von EuroTreuhand Inkasso ausgelösten Flut an Schreiben beeindrucken. Wir helfen Ihnen zuverlässig und sicher, selbst wenn Sie neben dem Schreiben vom Inkassobüro auch noch Anwalts- oder Detekteischreiben erhalten. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Senden Sie uns die Unterlagen. Wir helfen Ihnen sofort!
Unabhängig von der Frage des zulässigen Vorgehens prüfen wir für Sie auch, ob
- die von Ihnen verlangte Hauptforderung überhaupt rechtens ist,
- Verzug und damit Kostenerstattungspflicht bei Ihnen vorlag,
- Sie überhaupt – und wenn: in welcher Höhe – Inkassokosten, Anwaltskosten und Detekteikosten, Verzugszinsen und andere Nebenforderungen bezahlen müssen,
- Möglichkeiten der Verhandlung in Bezug auf Grund und Höhe der Forderungen (Haupt- wie Nebenforderungen) bestehen und
- eine einvernehmliche Lösung denkbar ist.
Wir sind bundesweit in der Inkassoabwehr tätig und sehr erfahren. Gerne helfen wir auch Ihnen. Rufen Sie uns an und senden Sie uns Ihre Unterlagen!