Haben Sie Post von der Europa Inkasso GmbH aus Berlin bekommen? Als Geschäftsführer tritt ein Daniel Hoffner auf. Mit dem Schreiben werden Forderungen für einen vorgeblich bestellten Anrufblocker im Wert von 119,00 EUR eingefordert, die bei einer Nachnahmesendung nicht bezahlt wurden. Auftraggeber sei die Firma SBASS Telekommunikation GmbH.
ACHTUNG:
Die Firma Europa Inkasso GmbH ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister als offiziell anerkannter Inkassobetrieb registriert! (Stand: 12.12.2014) – Zahlen Sie daher auf gar keinen Fall! Sollten Sie aus Sorge wünschen, dass wir gegen das Schreiben vorgehen, können Sie uns das Inkassoschreiben gerne per Mail an inkasso@recht-hilfreich.de zusenden. Wir werden die Forderung erfolgreich abzuwehren wissen.
Lassen Sie sich auf gar keinen Fall von folgender Behauptung im Schreiben einschüchtern:
“Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie das o. g. Produkt am (…) telefonisch bestellt haben. Dieses Telefonat ist mit Ihrer Zustimmung aufgezeichnet worden, und dient gemäß § 371 Abs. 1 ZPO als Rechtsnachweis des Vertrages.“
Soweit uns von Mandanten berichtet wurde, stimmt es zwar, dass in Zusammenhang mit einem Gewinnspiel und einem Zeitschriftenabonnement sowie einem vorausgegangenen Anrufterror die Aufzeichnung behauptet wurde. Zweifel bestehen aber an der Richtigkeit der Aufzeichnung und daran, ob eine Zustimmung erteilt wurde.
WICHTIG:
Selbst wenn Sie telefonisch der Aufzeichnung zugestimmt haben und tatsächlich eine Bestellung eines Anrufblockers mündlich abgaben, sind Sie noch lange nicht an diese Aussage gebunden! Wir können Ihnen erfolgreich helfen, rechtssicher aus der Verpflichtung rauszukommen. Ihnen steht ein Widerrufsrecht zu! Wurden Sie über Ihre Verbraucherrechte aufgeklärt? In der Regel fehlt es hieran.
Wer hat Erfahrung mit Europa Inkasso? Wird die Forderung tatsächlich an einen Anwalt weitergegeben (wenn: welchen)? Nutzen Sie die Kommentarfunktion, um sich mit uns auszutauschen.