Zu Ideo Labs und Jedermann Inkasso erreichte uns jüngst folgende E-Mail:
“Habe Ärger mit zwei Firmen: Die eine heißt Ideo Labs und bucht seit September monatlich 80 Euro ab – für eine vermeintliche Mitgliedschaft bei einer Datingseite, deren Name mir nicht bekannt war, bis mir die Abbuchungen aufgefallen sind. Habe alles zurückgebucht. Sie buchen monatlich weiter ab, OBWOHL ich per Fax darauf hingewiesen habe, dass es sich im besten Fall um einen Fehler, vielleicht aber auch um einen Betrugsfall handelt. Heute kam eine MAIL (!!!) von einer Firma namens ‘Jedermann Inkasso’. Die wollen jetzt nicht nur das rückgebuchte Geld, sondern auch noch saftig mitverdienen. Interessant ist die Mailadresse, an die sie geschrieben haben. Die ist frei erfunden, funktioniert aber, da man mich über jede Kombination aus [Zeichen] [at] [meine-domain] erreichen kann. Bisher war ich nur genervt, habe halt immer wieder alles zurück gebucht. Sollte ich irgendetwas unternehmen?”
Haben Sie auch vergleichbare Mails, Mahnungen oder Rechnungen von Dating-Seiten erhalten, an deren Nutzung Sie sich nicht erinnern können?
ACHTUNG:
Die Firma Jedermann Inkasso ist ein tatsächlich im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen. Der Eintrag lautet:
“Az.: 3712| Cux 1-24 – Registrierungsbehörde: Landgericht Stade – Name: Jedermann Inkasso GmbH Zweigniederlassung Deutschland – Ort: Große Hardewieck 22a, 27472 Cuxhaven – Bereich: Inkassodienstleistungen” (Abruf: 05.01.2014, 10:44 h)
An dem Vermerk “Zweigniederlassung Deutschland” ist zu erkennen, dass es sich um ein ausländisches Inkassobüro mit deutscher Zulassung handelt. Wer in die Tiefe geht, wird feststellen, dass Jedermann Inkasso ein österreichisches Unternehmen mit Hauptsitz in Salzburg ist. Laut Eigendarstellung im Internet ist Jedermann Inkasso im außergerichtlichen Bereich tätig. Die gerichtliche Beitreibung übernimmt eine auf Forderungseintreibung spezialisierte Anwaltskanzlei, die nach unserem bisherigen Kenntnisstand allerdings noch nicht in Erscheinung getreten ist.
WICHTIG:
Achten Sie auf mögliche Fristen, insbesondere bei Mahnbescheiden. Erheben Sie unbedingt Widerspruch gegen den Mahnbescheid, wenn die Forderung gegen Sie unbegründet ist. Natürlich helfen wir Ihnen gerne bei der Forderungsabwehr – außergerichtlich wie gerichtlich. Senden Sie uns einfach die Unterlagen mit kurzen Erläuterung an: inkasso@recht-hilfreich.de. Sollten Sie die gesetzte Frist des Mahnbescheids verstreichen lassen, besteht die Gefahr, dass gegen Sie ein gerichtlicher Titel erwirkt wird.