Haben Sie jemandem Geld geliehen und möchten es zurück? Lesen Sie hier, was Sie bei der Rückforderung eines Darlehens beachten müssen.
Handelt es sich tatsächlich um ein Darlehen oder vielleicht sogar um eine Schenkung?
Ein schriftlicher Darlehensvertrag ist nicht erforderlich. Es muss aber zum Ausdruck kommen, dass das Geld nur darlehenweise zur Verfügung gestellt worden ist bzw. geliehen wurde. Haben Sie jemandem ohne Weiteres Geld gegeben, müssen Sie beweisen können, dass es sich nicht um eine Schenkung gehandelt hat. Dies kann z.B. durch den Verwendungszweck in der Überweisung zum Ausdruck kommen. Aber auch Schriftverkehr oder Zeugen können hier hilfreich sein.
Wurde ein konkreter Zeitpunkt für die Rückzahlung vereinbart?
Wenn ja, dann gerät der Darlehensnehmer ab diesen Zeitpunkt in Verzug. D.h. alle dann entstehenden Kosten (Verzugsschäden wie z.B. Anwaltskosten) muss der Darlehensnehmer Ihnen ersetzen. Wurde kein Zeitpunkt vereinbart, dann müssen Sie das Darlehen zunächst kündigen. Dies ist dann grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten beachten. Erst nach Ablauf dieser Zeit ist das Darlehen zur Rückzahlung fällig und Verzug kann eintreten.
Wann verjährt mein Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens?
Haben Sie das Geld für eine bestimmte Zeit geliehen, dann tritt innerhalb dieser Zeit keine Verjährung ein. Erst wenn das Geld zur Rückzahlung fällig ist, beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist zu laufen. Allerdings erst mit dem Schluss des Jahres (31.12.) indem die Fälligkeit eingetreten ist.
Wurde kein Zeitpunkt für die Rückzahlung vereinbart, dann beginnt die Verjährung erst mit der Kündigung zu laufen. Vorsicht: Eine Kündigung kann auch unabsichtlich erfolgen. Haben Sie dem Schuldner geschrieben, dass Sie das Geld zurückhaben möchten, dann kann darin schon eine Kündigung gesehen werden. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie unbedingt die Verjährung im Auge behalten. Diese kann oft nur durch einen Mahnbescheid oder eine Klage gehemmt werden.
Ist eine Rückzahlung in Raten vereinbart worden, dann können die einzelnen Raten verjähren. Auch hier ist Vorsicht geboten.
Habe ich Anspruch auf Zinsen?
Gibt es keinen Darlehensvertrag und ist nichts anderweitig vereinbart worden, dann bekommen Sie keine Zinsen. Erst wenn der Schuldner mit der Rückzahlung in Verzug ist, haben Sie Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen. Diese Betragen 5%-Punkte über dem Basiszinssatz. Derzeit (Juni 2017) gibt es also 4,12 % Zinsen. Die Zinsen können Sie hier berechnen.
Was kann ich tun, wenn das Geld nicht zurückgezahlt wird?
Bezahlt der Schuldner trotz Fälligkeit das Darlehen nicht zurück, besteht die Möglichkeit einen Anwalt mit dem Inkasso zu beauftragen. Da die Frage von Darlehensvertrag,Verzug, Fälligkeit und Verjährung durchaus schwierig sein kann und hier leicht Fehler passieren können, empfiehlt es sich direkt einen Anwalt und kein Inkassobüro zu beauftragen. Die Ihnen dadurch enstehenden Kosten werden von uns zusammen mit den Zinsen geltend gemacht. Das genaue Vorgehen besprechen wir mit Ihnen vor der Beauftragung.
Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihr Darlehen zurückfordern können und Ihr Geld erhalten. Rufen Sie uns an: 069 95 92 91 90 oder schreiben Sie uns eine Mail an fragen@recht-hilfreich.de
Note: There is a rating embedded within this post, please visit this post to rate it.