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Channel: Inkasso & Vermögensschutz – elixir rechtsanwälte – Frankfurt am Main & Marktheidenfeld
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Forderung Primesingles der Frontline Digital GmbH

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Immer wieder werden wir von Mandanten bezüglich Primesingles.de und der Frontline Digital GmbH aus Berlin angesprochen. So erfolgte auf eine Kündigung eines Probeabos keine Reaktion und es wurden monatlich Beträge vom Konto abgebucht. Wenn Sie ähnliche Erfahrungen haben, dann beachten Sie bitte folgendes:

  • Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden, Sie müssen jedoch den Zugang nachweisen können. Es empfiehlt sich daher eine Kündigung oder einen Widerruf unbedingt mit Zugangsnachweis zu versenden (z.B. Einwurf-Einschreiben). Auf Anfrage per E-Mail senden wir Ihnen gerne kostefrei ein Muster zu.
  • Eine Bankabbuchung können Sie rückgängig machen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Bank.
  • Die Verlängerung eines Abos bzw. die Umwandlung einer kostenfreien in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft kann grundsätzlich unwirksam sein. Hier bedarf es einer Prüfung im Einzelfall. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu.

Wenn Sie Fragen zu Forderungen, Abos oder Kündigung bei Primesingles haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail: inkasso@recht-hilfreich.de


Forderung der Prebyte Media GmbH und flirt-fever

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Die Prebyte Media GmbH aus München betreibt die Internetseite flirt-fever.de. Viele Mandanten haben uns berichtet, die Firma mache Forderungen über die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel geltend. Unsere Mandanten erhielten solche oder ähnliche Mails:

 

Sehr geehrter Herr ***,	
 	
wir wollen Ihnen in Erinnerung rufen, das wir die Firma  Prebyte Media
GmbH, Baumkirchnerstr. 4, 81673 München, anwaltlich vertreten.	
 	
Sie hatten sich, wie Sie wissen, mit Ihrer Email Adresse *** und dem Benutzernamen kostenpflichtig auf www.flirt-fever.de online angemeldet und Ihre Bankdaten eingegeben. Sämtliche Eingabedaten und die Identifizierungskennung Ihres PCs wurden
bei der	Anmeldung erfasst.	
 	
Aus dieser Anmeldung schulden Sie einen Betrag von nunmehr insgesamt EUR 130,10. Wir ersuchen Sie so höflich wie eindringlich diesen Betrag unter Angabe
Ihres Aktenzeichens *** auf unser Konto bis spätestens *** zu überweisen.	
 	
Hier noch einmal zusammengefasst alle für die Bezahlung relevanten
Daten:	***
 	
Geben Sie bei Ihrer Zahlung und jeder Nachricht an uns unbedingt stets Ihr Aktenzeichen *** an und beachten Sie unbedingt die gesetzte Frist. 	
 	
Wir wollen die Angelegenheit sehr gerne außergerichtlich und ohne weitere Kosten oder Meldungen an Drittunternehmen nun beenden und die Akte zur Ablage
bringen.	
 	
Mit freundlichen Grüßen	
 	 	
Auer Witte Thiel	
Rechtsanwälte	


Oft werden wir gefragt, ob es sich hier tatsächlich um ein Anwaltsschreiben handelt. Dies müssen wir bejahen. In vielen Fällen kommen auch Schreiben per Post. Da es hier keine Formvorschriften gibt, sind Anwaltsschreiben per Mail grundsätzlich möglich. Dies sagt aber noch nichts darüber aus, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Nehmen Sie die Schreiben jedoch erst und prüfen Sie:

  • Haben Sie sich tatsächlich auf der Seite flirt-fever.de angemeldet
  • Haben Sie eine Rechnung erhalten oder haben Sie einen Abbuchungsauftrag erteilt?
  • Haben Sie eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen und wurden Sie auf die Kosten deutlich hingewiesen?

Wenn Sie Hilfe bei der Prüfung und Abwehr der Forderungen benötigen, schreiben Sie uns eine Mail an inkasso@recht-hilfreich.de

Gerne helfen wir Ihnen mit unserer großen Erfahrung in der Abwehr von Forderungen der Dating-Seiten weiter!

Abbuchungen von Ihrem Konto können in den meisten Fällen rückgängig gemacht werden. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Bank.

dateyard AG, Fairmount GmbH und Auer Witte Thiel – Hilfe bei der Forderungsabwehr

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Haben auch Sie Schreiben der Fairmount GmbH (Inkasso) oder den Rechtsanwälten Auer Witte Thiel für die dateyard AG erhalten? Bezahlen Sie nicht voreilig, sondern prüfen Sie die Forderung genau.

  • Haben Sie sich tatsächlich auf der genannten Internetseite angemeldet?
  • Wurden Sie sichtbar über die Kosten und eine etwaige Vertragsverlängerung aufgeklärt?
  • Haben Sie den Vertrag bereits gekündigt? Wenn ja: wie haben Sie die Kündigung versandt?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen und prüfen im Einzelfall genau, ob die Forderung inkl. Kosten und Zinsen tatsächlich berechtigt ist.

Senden Sie uns Ihre Anfrage und die Unterlagen an inkasso@recht-hilfreich.de

In jedem Fall erhalten Sie kostenfrei ein Muster für die Kündigung, Anfechtung und den Widerruf.

Zahlreiche Seiten sind uns von Mandanten bereits im Zusammenhang mit der dateyard AG mitgeteilt worden. So z.B. sflirts.com, casualfriends.de, frecheflirts.de, JENNY18.de, singletreff18.com, wasfickt.ch, richtigwild.de, dating.lustprofis.de, geheimesverlangen.com

Der Artikel hat den Stand Februar 2016. Der Sachverhalt kann heute anders sein und ist daher im Einzelfall zu prüfen.

National Inkasso für Direct2Solutions GmbH und loomin.de

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Von einem Mandanten erhielten wir folgendes Schreiben:

Aktenzeichen: 9***
Auftraggeber: Direct2Solutions GmbH
Produkt: loomin.de
Forderungsgrund: Dienstleistungsvertrag

Sehr geehrte(r) Herr/Frau ***,

die Firma Direct2Solutions GmbH hat uns als registriertes Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderungen aus der Rechnung vom 02.02.2009 beauftragt (entsprechende Vollmacht wird versichert). Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in Höhe von

EUR 212,14
bis zum
26.01.2016 (Eingang auf unserem Konto) zu zahlen.


IBAN: DE45**
BIC: DEKTDE71002
Verwendungszweck: EM-9***
Betrag: 212,14 €



Eine detaillierte Forderungsaufstellung finden Sie untenstehend.
Sollten wir bis zu der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserem Auftraggeber empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Gerne könne Sie auch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns treffen, sollte es Ihnen nicht möglich sein den geschuldeten Betrag i.H.v. 212,14 € bis zum 26.01.2016 (Eingang auf unserem Konto) auf einmal zu zahlen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0211/54243377 zur Verfügung.

Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß § 28a Absatz 1 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus Vertragsverhältnissen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurden, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen und Sie die Forderung nicht bestritten haben.

 

Hauptforderung (Datingportal) 60,00 €
Zinsen auf Hauptforderung 19,94 €
Auslagen des Auftraggebers 25,00 €
Mahnkosten des Auftraggebers gemäß §§ 280, 286 BGB 10,00 €
Inkassogebühren 1,80 Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG, gemäß §§ 280, 286 BGB 81,00 €
Auslagen nach 7002 VV RVG, gemäß §§ 280, 286 BGB 16,20 €
Auskunfteien 0,00 €
Gerichtskosten 0,00 €
Zahlung 0,00 €
Gesamt 212,14 €


Hinweis: Dies ist lediglich eine Forderungsübersicht. Um eine detaillierte Forderungsaufstellung zu erhalten, gehen Sie bitte auf unsere Website und loggen sich mit ihren Zugangsdaten ein oder kontaktieren Sie uns.

Mit freundlichen Grüßen

National Inkasso GmbH

 

 

Im Impressung der Dating-Seite loomin.de (und auch julie.de) ist als Betreiber eine Tyche Technologies AG, Schweiz angegeben. Kontakt gibt es über die Dating Factory Ltd, London (Stand 04.02.0216). Wer aber ist die hier genannte Direct2Solutions GmbH und warum ist Sie Inhaber der Forderung? Zu klären wäre auch, warum eine Forderung aus dem Jahr 2009 noch geltend gemacht wird. Nach unserer derezitigen Einschätzung könnte diese verjährt sein. In jedem Fall sollte also die Einrede der Verjährung erhoben werden und die Forderung bestritten werden.

Die Forderungsaufstellung ist sehr „kreativ“. Auslagen und Mahnkosten des Auftraggebers dürften ebensowenig zu begründen sein wie eine 1,8 Geschäftsgebühr i.H.v. 81,00 € für ein einfaches Aufforderungsschreiben per Mail.

Prüfen Sie daher genau, ob Sie sich tatsächlich einmal auf der Seite loomin.de angemeldet haben. Gerne helfen wir Ihnen bei der Prüfung der Berechtigung der Forderung und bei der Zurückweisung.

Senden Sie uns Ihre Anfrage und Unterlagen an inkasso@recht-hilfreich.de

Probleme mit eDates, Be Beauty GmbH und Auer Witte Thiel Rechtsanwälte

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Die Be Beauty GmbH, Landshut, betreibt die Datingseite eDates.de. Mandanten haben uns berichtet, die Kanzlei Auer Witte Thiel habe sie angeschrieben und mitgeteilt:

Sie haben unter www.eDates.de eine kostenpflichtige Mitgliedschaft gebucht, ohne die vereinbarte Vergütung zu entrichten.

Wurden Sie ebenfalls zu einer Zahlung aufgefordert? Dann melden Sie sich bei uns. Bitte beantworten Sie dabei folgende Fragen:

  • Haben Sie sich auf der Internetseite der Be Beauty GmbH registriert?
  • Haben Sie ein Probe-Abo o.ä. abgeschlossen?
  • Wurden Sie über die Kosten und die Laufzeit informiert?
  • Haben Sie eine Kündigung geschrieben und wenn ja: wie wurde diese versandt?

Wenn Sie kündigen oder widerrufen möchten, achten Sie bitte unbedingt auf einen Zugangsnachweis (z.B. Einwurf-Einschreiben). Dokumentieren Sie so gut es möglich ist (eMail-Ausdrucke, Screenshots etc.).

Gerne helfen wir Ihnen auch mit unserer großen Erfahrung bei der Forderungsabwehr. Schreiben Sie uns eine Mail an inkasso@recht-hilfreich.de
In jedem Fall erhalten Sie ein kostenloses Muster für eine Kündigung, Widerruf und Anfechtung.

Probleme mit Kündigung Flirtcafe Online – flirtcafe.de und Auer Witte Thiel Rechtsanwälte

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Mandanten von uns haben eine Zahlungsaufforderung der Kanzlei Auer Witte Thiel für die Flirtcafe Online GmbH erhalten. Dabei sei das Abo bereits gekündigt gewesen. Die Schreiben der Kanzlei haben diesen oder ähnlichen Inhalt:

 

"[... ]wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, dass wir die Firma Flirtcafe Online GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln vertreten.	
 	
Sie haben unter www.flirtcafe.de eine kostenpflichtige Mitgliedschaft gebucht, ohne die vereinbarte Vergütung zu entrichten.	
 	
Wie bereits mitgeteilt, schulden Sie unserer Mandantschaft einen Gesamtbetrag i.H.v. EUR 115,60. Diesen Betrag haben Sie bislang nicht überwiesen,
obwohl Sie sich in Zahlungsverzug befinden und mit erheblichen weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten rechnen müssen. [...]"

Wenn Sie ebenfalls Zahlungsaufforderungen der Flirtcafe Online bzw. von deren Anwälten oder einem Inkassobüro erhalten haben, dann prüfen Sie zunächst folgendes:

  • Haben Sie sich auf der angegebenen Internetseite registriert?
  • Haben Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen und wurden Sie deutlich auf die Kosten hingewiesen?
  • Haben Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten?

Wenn Sie Hilfe bei der Forderungsabwehr benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erhalten ein kostenfreies Muster für eine rechtssichere Kündigung. Schreiben Sie uns: inkasso@recht-hilfreich.de

Probleme mit HQ Entertainment Network GmbH & Co KG und Jedermann Inkasso

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Die HQ Entertainment Network GmbH & Co KG betreibt die Internetseiten 6raum.de, sexdates.de, sexpartnerclub.de, treffpunkt18.de und wahrscheinlich noch weitere. Mandanten haben uns berichtet, das Inkassobüro Jedermann Inkasso mache Forderungen ihnen gegenüber geltend.

Wenn Sie sich nicht auf diesen Seiten angemeldet haben oder bereits gekündigt hatten, dann bezahlen Sie die Forderung nicht voreilig. Ob diese tatsächlich gerechtfertigt ist, muss geprüft werden. In vielen Fällen können wir die Forderung erfolgreich abwehren. Schildern Sie uns Ihren Fall und senden Sie eine Mail an inkasso@recht-hilfreich.de

In jedem Fall erhalten Sie ein kostenfreies Muster für eine Kündigung, Widerruf und Anfechtung. Dies sollte immer rein vorsorglich erfolgen, auch wenn Sie sich nicht (selbst) angemeldet haben oder bereits gekündigt oder widerrufen haben. Achten Sie dabei immer auf einen Zugangsnachweis (z.B. Einwurf-Einschreiben)!

C-Date (Interdate S.A.) widerrufen, kündigen und Auer Witte Thiel Rechtsanwälte

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Die Seite C-Date wird betrieben von der Interdate S.A. aus Luxemburg. Wer auf der Seite ein Abo abgeschlossen hat und kündigen oder widerrufen möchte, sollte folgendes beachten:

  • Kündigen oder widerrufen Sie immer mit Zugangsnachweis (E-Mail, ein Webformular oder ein einfacher Brief sind dazu nicht geeignet).
  • Nennen Sie alle erforderlichen Daten, um Ihre Kündigung oder Ihren Widerruf zuordnen zu können (Name, Mail, Kundennummer etc., siehe auch AGB von C-Date). Bei der Buchung über Apps, iTunes App Store oder Google Play sollte auch ein Blick in die AGB von C-Date geworfen werden.
  • Eine Kündigungsbestätigung ist hilfreich aber nicht zwingend notwendig und auch nicht vorgeschrieben, da Sie den Zugang im Zweifel nachweisen müssen.
  • Achten Sie beim Versand eines Einschreibens ins Ausland auf ausreichende Frankierung.
  • Fax-Sendeberichte sind nur bedingt geeignet, einen Zugang nachzuweisen.

Mandanten haben uns berichtet, dass die Kanzlei Auer Witte Thiel Forderungen der Interdate S.A. geltend macht. Auch wenn Sie ein solches Inkasso-Schreiben erhalten haben, zahlen Sie nicht voreilig. Gerne helfen wir Ihnen, die Berechtigung der Forderung zu prüfen. Senden Sie hierfür eine Mail an inkasso@recht-hilfreich.de


Inkasso aus dem Ausland kann keine Forderung eintreiben

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Das OLG Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass an ein Inkassounternehmen aus der Schweiz nicht in jedem Fall bezahlt werden muss. Die Rechtsprechung des OLG Köln können Sie hier finden.

Wir haben schon an anderer Stelle die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Inkassobüro eine deutsche Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz besitzen muss. Andernfalls kann eine an das Inkasso abgetretene Forderung nicht verlangt werden.

Im dem Rechtsstreit vor dem OLG Köln, ging es um eine Forderung i.H.v. rund 800.000,00 €, die das in der Schweiz ansässige Inkassounternehmen gefordert hatte. Eine Registrierung des Unternehmens war allerdings nicht erfolgt.

Das OLG Köln hat daraufhin entschieden, dass das Inkassounternehmen die Zahlung der Forderung nicht verlangen kann.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist wegen fehlender Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz die Abtretung der Forderung im Rahmen der Inkassovereinbarung unwirksam. Das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz sei auch bei einem schweizerischen Inkassounternehmen anwendbar, wenn, wie hier, maßgebende Anknüpfungspunkte nach Deutschland weisen. Zwar habe der Auftraggeber des Inkassounternehmens seinen Wohnsitz nicht in Deutschland. Inkasso AuslandEr habe aber die deutsche Staatsangehörigkeit und der Vertrag zwischen ihm und dem Beklagten unterliege deutschem Recht, so dass bei einer streitigen Auseinandersetzung vor einem deutschen Gericht deutsches Prozessrecht anzuwenden sei. Der Schutzzweck des Gesetzes, den Rechtsverkehr vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, greife daher zu Gunsten des Schuldners ein.

Erlaubnisfrei wäre die Inkassotätigkeit aus der Schweiz gewesen, wenn das Inkassobüro die abgetretene Forderung nicht auf fremde Rechnung eingezogen hätte, sondern wenn es die Forderung vollständig gekauft hätte und damit das Risiko eines Forderungsausfalls auf es übergegangen wäre (erlaubnisfreier Forderungskauf). Da dies hier aber nicht der Fall war, ging die Klage verloren.

Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen v. 24.03.2017

Haben Sie eine Forderung von einem im Ausland ansässigen Inkassobüro erhalten? Prüfen Sie unbedingt die ordnungsgemäße Zulassung in Deutschland. Wenn Sie Hilfe bei der Abwehr von Forderungen benötigen, kontaktieren Sie uns unter: inkasso@recht-hilfreich.de

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National Inkasso für European Database Services Ltd. (ust-idnr.org)

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National Inkasso

National Inkasso macht derzeit Forderungen für die European Database Services Ltd. geltend. Es geht um Einträge auf der Internetseite ust-idnr.org und die Veröffentlichung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Von einem Werbepartner EDS sei an die E-Mail des Betroffenen ein Link gesandt worden. Die entsprechende Mail sehen Sie hier:

Europäisches Zentralregister
zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

*** GmbH
***
12345 Düsseldorf
DE

Betr.: Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)


Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 13. Juli 2010 wurde die Richtlinie 2010/45/EU des Rates der Europäischen Union zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren rechtlich verpflichtet, diese Richtlinie spätestens bis zum 1. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen.
Die entsprechenden Vorschriften gelten nunmehr auch für Ihr Unternehmen. Zur Vereinfachung von Rechnungsstellung und Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank USt-IdNr.org eingerichtet.
Nach Europäischem Recht und nun auch nach nationalen Vorschriften am Standort Ihres Unternehmens, ist jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Abnehmer in anderen EU-Staaten liefert, verpflichtet, dem Abnehmer eine Rechnung zur Verfügung zustellen, in der sowohl die eigene USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. des Abnehmers vermerkt ist.
Bitte überprüfen Sie die dargestellten bereits erfassten Angaben zu Ihrem Unternehmen und bestätigen Sie eu-database.net die Richtigkeit der Daten und die Auftragserteilung zur Erfassung und Veröffentlichung:

Hier prüfen und bestätigen:
http://www.eu-database.net[...]

Wenn Sie obenstehende Mail bekommen haben, klicken Sie keinesfalls auf den Link!

Dem Link aus der Mail sei gefolgt worden und das Unternehmen des Betroffenen sei unter Angabe von Personaldaten angemeldet worden. Es könne durch die gespeicherte IP-Adresse auf einen Nutzer geschlossen werden, der eine Willenserklärung abgegeben habe.

Zuvor kam eine Rechnung der European Database Services Ltd. für eine Listung bei vat-identification.eu über hier 984,00 €. Die Zahlung soll nach Bulgarien gehen.

Wir raten Betroffenen, nicht zu bezahlen. In ähnlich gelagerten Fällen haben Gerichte bereits entschieden, dass Zahlungsvereinbarungen nicht wirksam sind, wenn die Angebote den Eindruck erwecken sollen, dass es sich um ein offizielles Formular einer Behörde handelt. Unseres Erachtens liegt es hier genauso. Schon die Angabe: Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern erweckt den Eindruck, dass es hier um einen verpflichtenden offiziellen Eintrag geht. Der Verweis auf Vorschriften der EU soll diesen Eindruck noch verstärken.

National Inkasso berechnet bei ausbleibender Zahlung dann noch Zinsen und (zu hohe) Inkassokosten. Es erscheint auf dem Schreiben auch ein Hinweis auf die Schufa. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Wie von National Inkasso angegeben, erfolgt kein Eintrag, wenn die Forderung bestritten wurde. Dies sollten Sie unbedingt tun!

Haben Sie auch eine Forderung von National Inkasso oder der European Database Services Ltd. erhalten? Bezahlen Sie nicht! Gerne weisen wir die Forderung für Sie zurück und übernehmen die professionelle Abwehr.

Senden Sie Ihre Unterlagen an: inkasso@recht-hilfreich.de
Oder rufen Sie uns an: 069 95 92 91 90

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Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?

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Wie hoch dürfen die Kosten sein, die ein Inkassobüro berechnen darf? Grundsätzlich dürfen die Inkassokosten nicht höher sein als die Kosten, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen dürfte.

Können aus 2,00 € Hauptforderung so 100,00 € Gesamtsumme werden? Kaum. 70,20 € Kosten können theoretisch aber schon dazukommen. Wobei bei einer solch kleinen Hauptforderung die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist.

 

 

Anhand untenstehender Tabelle können Sie die maximalen Kosten ablesen, die ein Inkassobüro verlangen kann. Eventuell können noch keine Beträge für Ermittlungskosten (etwa 10,00 € wenn tatsächlich notwendig) und Mahnung hinzukommen (höchstens 2,50 €). Oftmals werden noch Kontoführungsgebühren und weitere Kosten berechnet, die aber nicht erstattungsfähig sind.

In unserem Beispiel (2,00 € Hauptforderung) schauen Sie also bei Hauptforderung bis 500,00 €. Es ergeben sich Inkassokosten i.H.v. maximal 70,20 €. Vielmehr kann nicht verlangt werden. Erst bei einer Hauptforderung von 500,01 € gilt die Tabelle bis 1.000,00 €, also 124,00 € Inkassokosten usw. Die Hauptforderung ist dabei der ursprüglich geforderte Betrag ohne Zinsen, Kosten und Mahngebühren.

Hauptforderung bis Gebühr Auslagen Gesamtkosten netto* USt. Gesamtkosten brutto*
500 € 58,50 € 11,70 € 70,20 € 13,34 € 83,54 €
1.000 € 104,00 € 20,00 € 124,00 € 23,56 € 147,56 €
1.500 € 149,50 € 20,00 € 169,50 € 32,21 € 201,71 €
2.000 € 195,00 € 20,00 € 215,00 € 40,85 € 255,85 €
3.000 € 261,30 € 20,00 € 281,30 € 53,45 € 334,75 €
4.000 € 327,60 € 20,00 € 347,60 € 66,04 € 413,64 €
5.000 € 393,90 € 20,00 € 413,90 € 78,64 € 492,54 €
6.000 € 460,20 € 20,00 € 480,20 € 91,24 € 571,44 €
7.000 € 526,50 € 20,00 € 546,50 € 103,84 € 650,34 €
8.000 € 592,80 € 20,00 € 612,80 € 116,43 € 729,23 €
9.000 € 659,10 € 20,00 € 679,10 € 129,03 € 808,13 €
10.000 € 725,40 € 20,00 € 745,40 € 141,63 € 887,03 €

 

*Die Umsatzsteuer kann nur verlangt werden, wenn der Gläubiger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies ist meist nur bei Privatpersonen oder sehr kleinen Unternehmen der Fall.
Bei Forderungen über 10.000,00 € können Sie auch den Kostenrechner benutzen.

Wird nach dem Inkassobüro noch zusätzlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet, bleibt es trotzdem bei der Höchstgrenze nach der Tabelle. Es dürfen Ihnen also keine Mehrkosten durch die Einschaltung des Anwalts entstehen.

Details zur Abwehr von Inkassobüros und Kosten finden Sie auch in unserem Skript.

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Urteil gegen Be Beauty GmbH in Sachen eDates.de

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Die Be Beauty GmbH hat in Sachen eDates.de eine Niederlage erlitten. Das Amtsgericht Landshut (AG Landshut 23.03.2016 -1 C 5/16) verurteilte den Seitenbetreiber zur Zurückzahlung von bereits geleisteten Beiträgen eines Nutzers. Auch die Berufung gegen das Urteil war nicht erfolgreich (LG Landshut, Hinweisbeschluss vom 19.09.2016, 14 S 658/16, LG Landshut, Zurückweisungsbeschluss vom 11.11.2016, 14 S 658/16).

Die dem Urteil zugrundeliegende Gestaltung des Anbgebots wurde als Täuschung gewertet.

Folgendes Angebot der Be Beauty GmbH war in dem Fall zu besprechen:

Sie [die Be Beauty GmbH] bot unter der Überschrift „sicher freischalten“ folgendes an: „4,99 € für 2 Wochen Aktionsangebot! (Einmalzahlung*)“.
Das * fand seine Entsprechung im unteren Bereich der ersten von zwei Bestellseiten in deutlich kleinerer Schriftart und in Fließtext mit folgendem Inhalt: „Mit der Wahl des obigen Angebotes bestätigen Sie durch einen Klick auf die Zahlungsart, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und den Datenschutz der Be Beauty GmbH gelesen haben. Sind Sie zufrieden, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Das zweiwöchige Angebot verlängert sich nach Ablauf in das attraktive 5 Wochen Paket. Alle anderen Tarife verlängern sich jeweils um ihre eigene Laufzeit zum gewählten Tarif, so lange bis Sie kündigen. Alle Preise enthalten die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer“.

Bei Wahl der Zahlungsart „Bankeinzug“, der durch Anklicken des entsprechend beschrifteten Buttons zu wählen war, öffnete sich ein Fenster unter der Überschrift „Sichere Authentifizierung“, unter welcher wieder angegeben war „15 Tage Premium 4,99 € (4,99 € Gesamtkosten)“; darunter waren die Kontodaten einzugeben.

Es war also erst in den gesondert aufzurufenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt, dass für das genannte attraktive 5 Wochen Paket ein Preis von 115,00 €, umgerechnet auf 15 Tage also zu einem Preis von 49,29 €, damit über 9 Mal so viel wie im mit Zahlen versehenen Angebot über 4,99 € zu bezahlen war.

Quelle: AG Landshut 23.03.2016 -1 C 5/16

Das Amtsgericht entschied:

Beim Abschluss des Vertrages am 14.12.2012 täuschte die Beklagte den Kläger vorsätzlich über wesentliche Vertragsinhalte, wobei sie mindestens billigend in Kauf nahm, dass die Beklagte bei Kenntnis der wahren Sachlage den Vertrag nicht geschlossen hätte.

Auf eine solche Folge hätte die Beklagte nicht erst in den AGB, auf welche selbst nur in Kleindruck hingewiesen wurde, hinweisen dürfen. Es ist bereits anhand der Gestaltung der Informationen und des Bestellvorgangs offensichtlich, dass die Beklagte bewusst die hohen tatsächlichen Folgekosten einer Nichtkündigung des Aktionsangebots so verschleiern wollte, dass bei weniger akribischen Kunden eine Fehlvorstellung über den wahren Inhalt des Angebots herbeigeführt würde. Aus den äußeren Gegebenheiten kann das Gericht somit auch auf den Täuschungsvorsatz der Beklagten schließen.
Soweit dem Kläger vorzuwerfen sein könnte, dass eigene Unaufmerksamkeit ebenfalls kausal für den Vertragsschluss geworden ist, hindert dies die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht. Die Gestaltung des Angebots der Beklagten war insgesamt darauf angelegt, genau den beim Kläger ausgelösten Irrtum zu verursachen und stellt daher eine arglistige Täuschung im Sinne des Gesetzes dar mit der Folge des Rückzahlungsanspruchs im Rahmen der zur Entscheidung gestellten Teilklage.

Quelle: AG Landshut 23.03.2016 -1 C 5/16

Wir hatten bereits lange vor dem Urteil unsere Mandanten darauf hingewiesen, dass diese Forderungen nicht berechtigt sind. Nun hat ein Amtsgericht und ein Berufungsgericht entschieden, dass dem tatsächlich so ist. Bislang war in den von uns bekannten Fällen eine Klage zum Glück nicht notwendig, da die Fälle außergerichtlich erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Die Be Bauty GmbH und eDates.de machen übrigens munter weiter. Ob ein dem Urteil vergleichbarer Sachverhalt zugrundeliegt oder ein anderes Angebot eine Täuschung darstellt, muss im Einzelfall geprüft werden. Noch heute (19.03.2017) erhalten wir Anfragen von Mandanten, die sich getäuscht fühlen. Wird nicht bezahlt, bzw. Abbuchungen gestoppt und zurückgebucht, dann melden sich die Anwälte Auer Witte Thiel und betreiben das Inkasso.

Haben Sie auch Probleme mit der Be Beauty GmbH in Sachen eDates.de oder anderen Datingseiten, dann melden Sie sich und senden Sie uns Ihre Anfrage an inkasso@recht-hilfreich.de

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Inkassoschreiben der Deutsch-Europäische Collections Group DE-C

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Der Focus berichtete bereits über vermeindliche Inkassobüros mit den Namen „Zentral Forderung Management“, „Euro Inkasso“, „Gross Forderungsmanagement“, „Deutsch-Europäische Collections Group“ oder „Inter Claims Management“.

Auch Mandanten von uns haben Mahnschreiben der Firma „Deutsch-Europäische Collections Group DE-C“ erhalten. Das vermeindliche Inkassobüro gibt an, es sei vom Fachverband der Lotterie- und Glückspielanbieter beauftragt worden sein, um offene Forderungen geltend zu machen. Es seien 794 Euro geschuldet, wenn man jedoch innerhalb von drei Tagen 314 Euro überweise, dann sei der Fall damit erledigt. Andernfalls droht die Deutsch-Europäische Collections Group DE-C mit Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung und Schufa-Eintrag.

Prüfen Sie bei Inkassoschreiben immer, ob das angegebene Inkassobüro tatsächlich in Deutschland zugelassen ist. Nur dann dürfen diese überhaupt hier tätig werden und von Ihnen Geld fordern. Natürlich nur, solange auch die Forderung selbst gerechtfertigt ist. Alle zugelassenen Inkassobüros finden Sie auf der Seite:

http://www.rechtsdienstleistungsregister.de

Lassen Sie sich nicht von seriös wirkenden Briefen beeindrucken. Auch eine deutsche Anschrift und eine deutsche Telefonnummer sagen nichts darüber aus, ob das Inkassobüro tatsächlich Forderungen an sie stellen darf. Die angegebene Handelsregister-Nummer könnten Sie natürlich auch überprüfen. Dies haben wir uns erspart. Ein weiterer Hinweis, der Sie aufmerksam machen sollte, ist die Bankverbindung, die nach Bulgarien führt.

Bezahlen Sie daher keinesfalls die geforderten Gelder! Die Forderung ist nicht berechtigt.

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Forderung von Habibi.de für shopping-magazin24.de

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habibi

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet von einer Forderung der Habibi.de für shopping-magazin24.de. Laut Impressum der Seite (Stand 18.04.2017) ist Betreiber der Internetseite die Habibi Media GmbH, Neefestraße 88, Chemnitz. Als Verantwortlicher für den Inhalt gemäß § 55 Abs. 2 RStV wird Rechtsanwalt Erik Hammer mit gleicher Anschrift genannt.

Laut Angabe der Verbraucherzentrale (10.04.2017) bekam eine Verbraucherin aus Wolfsburg ein Forderungsschreiben über 279 Euro für das 2.Vertragsjahr von Habibi.de vor. Sie habe sich angeblich für einen Premium-Zugang bei shopping-magazin24.de entschieden. Eine Rechnung über das 1. Vertragsjahr habe sie jedoch nicht erhalten und sie könne sich auch an keine Mitgliedschaft erinnern.

Die Firma Habibi ist uns auch schon mehrfach aufgefallen. Wer mit Forderungen konfrontiert wird, sollte diese genau prüfen.

  • Haben Sie sich wirklich auf einer entsprechenden Seite angemeldet?
  • Wurden Sie über alle anfallenden Kosten aufgeklärt?
  • Wurden Sie ausreichend aufgeklärt, was Sie für Ihr Geld wirklich bekommen?
  • Wurden Sie über Ihr Widerrufsrecht beim Abschluss von Verträgen über das Internet aufgeklärt und liegt Ihnen diese Aufklärung vor?

In vielen uns bekannten Fällen machen Betreiber von entsprechenden Seiten regelmäßig Fehler bei der ordnungsgemäßen Aufklärung. Ob dies Absicht ist, lassen wir einmal dahingestellt.

Weisen Sie Ihnen unbekannte Forderungen unbedingt zurück. Kündigen Sie, widerrufen Sie und erklären Sie rein vorsorglich eine Anfechtung. Bestrittene Forderungen dürfen dann auch nicht bei der Schufa eingetragen werden. Keinesfalls sollten Sie eine Zahlung leisten.

Wenn Sie unsicher sind, können wir Ihnen auch gerne weiterhelfen. Senden Sie uns Ihre Unterlagen an inkasso@recht-hilfreich.de

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Hilfe gegen Forderungen der BEVIGRA Pay Plus GmbH und euro collect

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euro collect

Das Inkassobüro Euro Collect fordert Geld für die BEVIGRA Pay Plus GmbH. Uns wurde berichtet, es sei während eines Telefonats ein Testpaket mit Viagra bestellt worden. Für dieses Paket soll ein Preis von 64,90 € vereinbart worden sein. Werden diese nicht bezahlt, meldet sich Euro Collect und fordert dann insgesamt 132,35 €. Hinzugekommen sind Inkassokosten und andere Nebenforderungen.

Haben Sie auch ein Schreiben der BEVIGRA Pay Plus GmbH erhalten oder haben Sie Probleme mit dem Inkasso von Euro Collect? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen, nutzen Sie unser Skript, unsere Beratung oder senden Sie uns Ihre Unterlagen an inkasso@recht-hilfreich.de

In keinem Fall sollten Sie ungeprüft ein Zahlung leisten. In der überwiegenden Zahl der Fälle können wir Inkassoforderungen erfolgreich abwehren.

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Wer darf eine Schufa-Eintragung veranlassen oder eine Auskunft bekommen? Inkasso?

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Schufa Inkasso

Die Schufa sammelt Informationen von mehreren Tausend Vertragspartnern. Das sind meist Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen, Bausparkassen, Versicherungen, Einzel- und Versandhändler, Telefongesellschaften, Energieversorger und manche Immobiliengesellschaften. Aber auch Informationen aus öffentlichen Quellen nutzt die Schufa. Die Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden übernommen. Wer einen Insolvenzantrag gestellt oder eine Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abgegeben hat, erhält einen negativen Schufa-Eintrag. Aber dürfen auch Inkassobüros Schufa-Einträge veranlassen?

Oft werden vermeindliche Schulder von Inkassobüros darauf hingewiesen, dass bei ausbleibender Zahlung ein Schufa-Eintrag droht. Hierzu findet sich in vielen Inkassoschreiben der Hinweis:

Hinweis gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4c BDSG: Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus Vertragsverhältnissen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln, soweit der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat, die vorgenannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder eines Dritten erforderlich ist.

Es dürfen jedoch nur die Vertragspartner der Schufa Anfragen bei der Gesellschaft stellen bzw. Ihre Daten an die Schufa übermitteln. Viele Inkassobüros (insbesondere die für Abzocke bekannten Kandidaten) sind jedoch gar kein Vertragspartner der Schufa.
Die o.g. Vorschrift enthält übrigens noch mehr Voraussetzungen:

(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und

1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,
2. die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist,
3. der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat,
4. a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen,
c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und
d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat oder
5. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

Haben Sie daher keine Angst vor dieser leeren Drohung. Selbst wenn das Inkassobüro tatsächlich Vertragspartner der Schufa wäre, genügt ein schlichtes Bestreiten der Forderung und schon darf keine Eintragung mehr erfolgen. Achten Sie beim Bestreiten immer auf einen Zugangsnachweis (Einwurf-Einschreiben). Sollte ein Eintrag dennoch passieren, reicht ein Anwaltsschreiben an die Schufa um den Eintrag zu entfernen.

Wer eine Schufa-Eigenauskunft z.B. für den Vermieter benötigt, sollte eine schlichte Verbraucherauskunft anfordern. Diese enthält entgegen der früher üblichen Eigenauskunft nicht alle bei der Schufa gespeicherten Daten, sondern nur die wirklich notwendigen Informationen, z.B. dass keine offenen Forderungen bestehen.

Wielange bleiben Daten bei der Schufa gespeichert?
Die Angaben zu Konten und Kreditkarten werden sofort nach deren Auflösung gelöscht. Ein Jahr lang können die Anfragen von Vertragspartnern oder etwaige Eigenauskünfte eingesehen werden. Ein Kredit wird erst drei Jahre nach der vollständigen Rückzahlung gelöscht. Ebenso verspätete Ratenzahlungen, Mahnbescheide, Zwangsvollstreckungen und Vermögensauskünfte. Auch eine Insolvenz bleibt für drei Jahre bei der Schufa sichtbar. Sog. Scoring-Daten werden nicht gelöscht aber laufend aktualisiert.

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Zahlungsaufforderung von Novalnet AG für unbestellte Waren

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NovalnetDie Novalnet AG aus Ismaning bietet Online-Shops und anderen Dienstleistungen die Zahlungsabwicklung an. Der Kunde, der auf einer Internetseite bestellt, bekommt dann die Zahlungsaufforderung nicht vom Betreiber der Seite, sondern direkt von der Novalnet AG. Ein gängiges Verfahren der Zahlungsabwicklung im Internet und als solches auch nicht zu beanstanden. Solche Zahlungsabwickler können in der Regel auch nicht prüfen, ob von Ihnen tatsächlich ein Vertrag mit dem Seitenbetreiber eingegangen wurde.

Es tauchen immer wieder Berichte auf, die im Zusammenhang mit von den Betroffenen gar nicht bestellten Waren oder nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen stehen. So wird z.B. über die Diätpille Revolyn nicht nur Gutes berichtet. Hierzu erhielt eine „Kundin“ ein Paket mit Revolyn, welches sie nicht bestellt hatte. Das Paket ging unfrei an den Absender zurück. Daraufhin folgten zwei Zahlungserinnerungen der Novalnet AG. Gefordert wurden 79,95 Euro und 99,95 Euro. Darüber hinaus stellte ihr die DHL Lagerkosten in Rechnung, da das zurückgesendete Paket nicht ausgeliefert werden konnte.

Bekommen Sie unbestellte Waren, sollten Sie diese nicht annehmen. Auch diese unfrei zurück zu senden, ist nicht ratsam. In diesem Fall sind Sie der Auftraggeber des in Anspruch genommenen Paketdienstes und haften daher für entstandene Kosten. Behalten Sie die Ware und schreiben Sie den Absender an. Dieser soll die Ware innerhalb einer angemessenen Frist abholen. Tut er das nicht, können Sie die Sachen behalten oder entsorgen.

Über nicht bestellte Leistungen gibt es sogar einen eigenen Paragraphen im BGB:

§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.

Im Klartext bedeutet das:  Schickt Ihnen jemand ungefragt Produkte zu, können Sie damit machen was Sie wollen.

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von Novalnet oder einem anderen Dienstleister für Zahlungsabwicklung bzw. vom Inkasso erhalten und können Sie sich die Forderung nicht erklären? Fordern Sie unbedingt Unterlagen über den Vertragsschluss an und weisen Sie sie Forderung als unbegründet zurück.

Wenn Sie Hilfe benötigen, senden Sie uns die Unterlagen an: inkasso@recht-hilfreich.de

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Betrug über ebay Kleinanzeigen

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Eine neue Masche trifft jetzt auch Verkäufer bei den ebay-Kleinanzeigen. Mit einem sogenannten Dreiecksbetrug versuchen Abzocker gezielt die Verkäufer um ihr Geld zu bringen. Wir klären auf, wie die Masche funktioniert:ebay Betrug

Nehmen wir an, Sie möchten Ihr Handy verkaufen und stellen dieses bei den ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf ein. Der Betrüger sieht Ihre Anzeige und erstellt eine mit dem gleichen Gerät und dem selben Preis. Gleichzeitig meldet er sich bei Ihnen und bekundet Interesse an Ihrem Handy. Er möchte kaufen und gleich per Überweisung oder Paypal bezahlen. In der Regel erhält der Betrüger dann die Daten für die Bezahlung von Ihnen. Er überweist aber nicht an Sie, sondern wartet bis sich ein Interessent auf die von ihm erstellte Anzeige meldet. Dem Interessenten gibt er dann Ihre Bank- oder Paypal-Daten. Der Interessent des Betrügers überweist das Geld dann zu Ihnen und Sie schicken das Gerät zu dem Betrüger, da Sie davon ausgehen, dass dieser das Geld bezahlt hat.

Der Betrüger erhält also Ihr Handy, für das ein anderer bezahlt hat. Die Anschrift gehört meist zu einer leer stehenden Wohnung mit gefälschtem Briefkastenschild. Derjenige, der an Sie bezahlt hat, wird von Ihnen sein Geld zurückverlangen können, da Sie keinen Vertrag mit dem Überweisenden haben und dieser auch kein Handy erhalten hat. Somit sind Sie der Betrogene. Bei Paypal erhält der Bezahlende sein Geld über den Käuferschutz zurück und Sie stehen ebenfalls ohne Geld und ohne Handy da.

Eine ähnliche Masche ist der Abholtrick. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie das Geld über Paypal erhalten haben und jemand (meist ein „Bekannter“ des Käufers) das Gerät bei Ihnen abholt. Behauptet der Käufer später, die Ware nicht erhalten zu haben, kann er über Paypal das Geld zurückholen. Sie können in der Regel aber nicht beweisen, das Gerät tatsächlich übergeben zu haben.

Wenn Sie Oper einer solchen Masche geworden sind, stellen Sie Strafanzeige bei der Polizei.

Achten Sie bei Verkäufen im Internet auf folgendes:

  • Versandnachweis: versenden Sie nur mit Einschreiben oder Paket. Lassen Sie einen Dritten den Versand erledigen, sodass Sie einen Zeugen haben.
  • Belege sammeln: bewahren Sie die Originalrechnung des verkauften Gegenstandes auf und notieren Sie Geräte- und Seriennummern.
  • Angaben prüfen: schauen Sie bei Paypal-Zahlungen auf die Warenbeschreibung, die Betreff-Zeile und den Absender. Prüfen Sie, ob die Überweisung tatsächlich vom Käufer kommt.
  • Misstrauen: kommt Ihnen rund um Bezahlung oder Abholung etwas ungewöhnlich vor, schauen Sie besonders genau hin.
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Forderung von accredis Inkasso für ehemalige Postbank-Konten

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In uns bekannten Fällen versucht die Postbank entweder durch einen Rechtsanwalt Heyl selbst oder nach Abtretung der Forderungen an die accredis Inkasso GmbH & Co. KG als Tochterunternehmen der Creditreform Unternehmensgruppe, Darlehen oder andere Forderungen aus früheren Konten ihrer Kunden zu realisieren. Oftmals geht es um Kontoüberziehungen.

Postbank accredis Inkasso

Die Forderungen sind oft schon alt und dürften in vielen Fällen bereits der Verjährung unterliegen. Beruft man sich allerdings auf die Verjährung, wird man oft auf die Vorschrift des § 497 Abs. 3 S. 3 BGB verwiesen, wonach der Eintritt der Verjährung 10 Jahre gehemmt sei.

Die Vorschrift lautet:

Die Verjährung der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung und Zinsen ist vom Eintritt des Verzugs nach Absatz 1 an bis zu ihrer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 bezeichneten Art gehemmt, jedoch nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an.

Allerdings wird gerne übersehen, dass die Bank Ihre Kunden zuvor auch in Verzug gesetzt haben muss. Insbesondere muss der Zugang entsprechender Schreiben durch die Postbank bzw. durch accredis Inkasso nachgewiesen werden. Dies ist selbst im Falle eines Einschreibens nicht immer möglich. In diesem Fall gilt dann die 3-jährige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB.

Aber auch wenn ein Kündigungsschreiben der Bank vorliegt, ist dieses nicht zwingend ausreichend um einen Verzug zu begründen. In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main (17.02.2016, Az.:2-12 O 254/15) wieder bestätigt, dass die Forderung der Postbank schon nach drei Jahren verjährt war. Im vorliegenden Fall hatte die Postbank dem Kunden bereits 2003 mitgeteilt, dass sie das Konto aufgelöst habe und der verbliebene Saldo innerhalb von 10 Tagen an die Bank zu zahlen sei.

Für die Begründung des notwendigen Verzugs habe dieses Schreiben aber nicht ausgereicht, so das Landgericht.

In einem früheren Fall hatte schon das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 19.11.2012, Az.: 23 U 68/12 diese Rechtsauffassung bestätigt. Betroffene haben daher durchaus gute Chancen sich gegen Forderungen der Postbank oder der accredis Inkasso GmbH & Co. KG zu wehren.

Wenn Sie sich ebenfalls gegen solche Forderungen zur Wehr setzen wollen oder diese geprüft wissen wollen, dann melden Sie sich gerne bei uns!

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Hilfe gegen Forderungen der Digital Works GmbH für maps-24-routenplaner

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Derzeit erreichen uns Mails der Digital Works GmbH für die Webseite maps-24-routenplaner.com. Forderungsschreiben haben folgenden Inhalt:

Von: Support – Digital Works GmbH [mailto:support@maps-24-routenplaner.com] Gesendet: Montag, 15. Mai 2017
Betreff: Re: Offene Forderung – Kundennummer 120** – Rechnungsnummer 54**

Sehr geehrter Kunde!

Sie haben sich nachweislich zum angegebenen Zeitpunkt für den Dienst registriert und die Anmeldeprozedur auf der Internetseite folgendermaßen durchgeführt:

1. Eingabe Ihrer E-Mail Adresse in die Anmeldemaske
2. Setzen des Häkchens bei „Nutzungsbedingungen akzeptieren“
3. Betätigung des Buttons „Registrieren“

Zur genauen Bestimmung Ihrer Identität, wurde Ihre IP Adresse (dient zur eindeutigen Identifizierung des bei der Registrierung verwendeten Computers) bei der Registrierung gespeichert.

Der Hinweis zu den Kosten der 24 Monate Mitgliedschaft ist auf der Startseite, sowie in den Nutzungsbedingungen, welche beim Registrieren zwingend akzeptiert werden müssen, deutlich lesbar.

! KEIN WIDERRUFSRECHT !
! GESETZLICHE ZAHLUNGSPFLICHT !

[…]

Da Sie nachweislich diesen Dienst in Anspruch genommen haben, fordern wir Sie auf, den ausstehenden Betrag umgehend zu begleichen, um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Die Mitgliedschaft endet automatisch nach 24 Monaten, es handelt sich um eine einmalige Zahlung.

Vielen Dank

Ihr Routenplaner Support Team

Dabei soll ein Abo abgeschlossen worden sein:
24 Monate Mitgliedschaft bei http://www.maps-24-routenplaner.com
Mitgliedsbeitrag: 500,00 Euro
Leistung: 24 Monate die aktuellsten Routenpläne, online bereitgestellt zur uneingeschränkten Nutzung
Die Abrechnung erfolgt im Voraus

Auf der Internetseite findet man einen Routenplaner (Quelle: http://www.maps-24-routenplaner.com):

maps 24 Digital Works

Nur wer benötigt einen Routenplaner für 500,00 € im Jahr, wenn Google Maps und andere Seiten kostenlose Routenplaner zur Verfügung stellen? Der Verdacht liegt nahe, dass es sich hier um eine klassische Abofalle handeln könnte. Die Kosten sind auf der Seite angegeben, jedoch nicht offensichtlich genug. Es haben beispielsweise bereits mehrere Gerichte entschieden, dass die Angabe von Kosten im Fließtext nicht ausreichend ist.

Sie sollten sich daher gegen die Forderung zur Wehr setzen und nicht bezahlen. Selbst im Falle einer Klage stehen die Chancen gut. Der Forderung sollte aber trotzdem widersprochen werden und es sollte immer rein vorsorglich widerrufen, angefochten und gekündigt werden. Achten Sie dabei immer auf einen Zugangsnachweis.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie uns mit der Forderungsabwehr beauftragen? Senden Sie uns eine Mail an inkasso@recht-hilfreich.de

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